Baurichtmaß bei Türen einfach erklärt
Beratung für neue Haustüren oder Terrassentüren inklusive Aufmaß und Montage gewünscht? Wir prüfen Ihre Einbausituation und beraten Sie persönlich: 800 – 579 5795
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Die Definition nach DIN 4172, DIN 18100 und DIN 18101
Das Baurichtmaß bei Türen ist ein genormtes Planungsmaß. Es beschreibt nicht die fertige Tür selbst, sondern die Größe, von der aus Wandöffnung, Zarge (Türrahmen), Türblatt (beweglicher Türflügel) und späterer Durchgang aufeinander abgestimmt werden. Wer eine neue Tür plant oder eine Türöffnung im Rohbau anlegt, nutzt das Baurichtmaß deshalb als Ausgangswert.
Geregelt ist dieses Maßraster in der DIN 4172. Baurichtmaße folgen einem festen Raster und sind durch 125 mm teilbar. Deshalb spricht man auch vom oktametrischen Maß. Typische Baurichtmaße für Innentüren sind zum Beispiel 625, 750, 875 und 1000 mm in der Breite sowie 2000 mm in der Höhe.
Der Vorteil: Wenn das Baurichtmaß stimmt, passen die weiteren Türmaße besser zusammen. Aus dem Baurichtmaß lassen sich nach DIN 18101 passende Standardgrößen für Türblatt und Zarge ableiten. Nach DIN 18100 ergibt sich daraus außerdem, welche Maueröffnung für den Einbau vorgesehen ist.
Wichtig ist die Unterscheidung zum Rohbaumaß: Das Baurichtmaß ist nicht die tatsächlich gemessene Wandöffnung im Rohbau. Die reale Öffnung heißt Rohbaumaß und liegt in der Praxis etwas darüber, damit Zarge, Putz, Einbautoleranzen und Montagefugen berücksichtigt werden können. Welche vier Maße eine Türöffnung kennzeichnen und wie sie zusammenhängen, zeigt der nächste Abschnitt.
Das Normmaß, mit dem die Türöffnung geplant wird. Es ist nicht die fertig gemessene Öffnung in der Wand, sondern der Ausgangswert für Rohbauöffnung, Zarge und Türblatt. Beispiel: 875 × 2000 mm.
Das Maß der echten Öffnung in der Wand. Es ist meist etwas größer als das Baurichtmaß, damit beim Einbau noch etwas Spielraum bleibt.
Die Zarge ist der Türrahmen. Sie sitzt später in der Wandöffnung und nimmt das Türblatt auf. Dadurch wird der freie Durchgang kleiner.
Das Maß, das nach dem Einbau wirklich frei bleibt. Also die Breite und Höhe, durch die man später hindurchgeht.
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Rechenbeispiel · Standardtür gefälzt
Baurichtmaß: 875 × 2000 mm
+ Toleranz Rohbau ≈ 10 mm → Rohbaumaß ca. 885 × 2010 mm − Zargenfalz → Türblatt 860 × 1985 mm − Zargenstärke beidseitig → lichtes Durchgangsmaß ca. 810 × 1960 mm Einfach gesagt: Aus einer geplanten Türöffnung von rund 0,88 × 2,00 m wird eine echte Wandöffnung von etwa 0,89 × 2,01 m; nach Türrahmen und Türblatt bleibt später ein freier Durchgang von ungefähr 0,81 × 1,96 m.
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Die gängigsten Türgrößen für ein- und zweiflügelige Innentüren
| Baurichtmaß (B × H) | Rohbaumaß ca. | Türblatt (gefälzt) | Lichtes Durchgangsmaß ca. | Typische Anwendung |
| 625 × 2000 mm | 635 × 2010 mm | 610 × 1985 mm | 560 × 1960 mm | WC, kleine Abstellräume |
| 750 × 2000 mm | 760 × 2010 mm | 735 × 1985 mm | 685 × 1960 mm | Bad, Nebenräume |
| 875 × 2000 mm | 885 × 2010 mm | 860 × 1985 mm | 810 × 1960 mm | Standard Wohnraum |
| 1000 × 2000 mm | 1010 × 2010 mm | 985 × 1985 mm | 935 × 1960 mm | Wohnzimmer, barrierearm |
| 875 × 2125 mm | 885 × 2135 mm | 860 × 2110 mm | 810 × 2085 mm | Erhöhte Standardtür |
| 1000 × 2125 mm | 1010 × 2135 mm | 985 × 2110 mm | 935 × 2085 mm | Großzügige Wohnräume |
| Baurichtmaß (B × H) | Rohbaumaß ca. | Gehflügel + Standflügel | Typische Anwendung |
| 1500 × 2000 mm | 1510 × 2010 mm | 875 + 625 mm | Wohnzimmer, Esszimmer |
| 1750 × 2000 mm | 1760 × 2010 mm | 1000 + 750 mm | Repräsentativer Eingang |
| 2000 × 2000 mm | 2010 × 2010 mm | 1000 + 1000 mm | Salon, große Wohnräume |
Werte gelten für gefälzte Türen mit Holzzarge nach DIN 18101. Für Stahlzargen, Haus- und barrierefreie Türen siehe die Sonderfälle im jeweiligen Abschnitt.
In vier Schritten zum korrekten Maß
Bei vorhandener Tür: Zarge demontieren, damit die nackte Maueröffnung sichtbar ist. Bereitgelegt werden Zollstock oder Lasermessgerät, Wasserwaage und Bleistift.
Breite oben, mittig und unten erfassen. Höhe links, mittig und rechts messen. Maueröffnungen sind selten exakt rechteckig, deshalb braucht es Mehrfachmessung.
Für die Türbestellung gilt das kleinste gemessene Maß. So passt die Zarge auch an der engsten Stelle der Wandöffnung sauber hinein.
Wanddicke inklusive Putz festhalten, weil sie die Maulweite der Zarge bestimmt. Häufige Werte: 100, 125, 150, 200 mm.
Tipp: Schon kleine Abweichungen führen zu Passproblemen bei Zarge und Türblatt. Bei Sanierung oder Sonderfällen lohnt sich ein präzises Aufmaß durch unsere Monteure.
Wann das Baurichtmaß abweicht und worauf zu achten ist
Die Wahl der Zarge beeinflusst, wie breit das Türblatt bei gleichem Baurichtmaß ausfällt. Stahlzargen benötigen weniger Platz für die Bandaufnahme als Holzzargen.
Folge: Bei identischem Baurichtmaß ist das Türblatt in einer Stahlzarge in der Regel etwa 25 mm breiter als in einer Holzzarge.
Für Haustüren und Wohnungseingangstüren gelten andere Standards als für Innentüren. Sie sind dicker, oft 60 bis 80 mm stark, und nutzen meist Sondermaße.
Typische Baurichtmaße liegen bei 1000 × 2100 mm oder 1100 × 2100 mm, einbruchhemmende Varianten oft als Sonderanfertigung nach DIN 18105.
Für barrierefreie Türen verlangt die DIN 18040-2 ein lichtes Durchgangsmaß von mindestens 800 mm, bei R-Anforderung (Rollstuhl) sogar 900 mm. Die Höhe muss min. 2050 mm betragen.
Daraus ergibt sich ein notwendiges Baurichtmaß von mind. 1000 × 2125 mm, damit das lichte Maß sicher erreicht wird.
Bei Haustüren geht es nicht nur um Breite und Höhe. Auch Rahmenstärke, Bodenschwelle, Wärmedämmung, Sicherheit und der Anschluss ans Mauerwerk spielen eine wichtige Rolle. Gerade im Altbau weichen Öffnungen oft von Standardmaßen ab.
Genau hier ist ecowindow der richtige Ansprechpartner: Unsere Feinmaßtechniker prüfen die Situation vor Ort und planen Ihre neue Haustür so, dass Maß, Optik, Dämmung und Montage zusammenpassen. Sie erhalten eine Haustürlösung vom Profi – ohne Rätselraten, ohne Maßunsicherheit und mit fachgerechtem Einbau.
Terrassentüren und Balkontüren funktionieren ähnlich wie große Fensterelemente. Neben der Öffnungsbreite zählen hier vor allem Rahmenprofil, Schwelle, Bodenanschluss, Flügelart und Abdichtung gegen Kälte, Zugluft und Feuchtigkeit.
Auch bei Terrassentüren lohnt sich die Planung durch Spezialisten. ecowindow kennt die Anforderungen an moderne Außentüren und sorgt dafür, dass Ihre neue Terrassentür nicht nur passt, sondern auch komfortabel bedienbar, sauber angeschlossen und fachgerecht montiert wird.
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Bei Haustüren und Terrassentüren ist das richtige Maß besonders wichtig: Schon ein abweichender Putz, eine ungenaue Wandöffnung, eine falsche Schwellenhöhe oder ein ungeeigneter Rahmenanschluss kann dazu führen, dass die neue Tür nicht sauber passt. Unsere Monteure prüfen deshalb vor Ort alle relevanten Werte und sorgen dafür, dass Tür, Rahmen, Schwelle und Montageanschluss exakt aufeinander abgestimmt sind.
Ob repräsentative Haustür oder großzügige Terrassentür, wir liefern und montieren bundesweit, auch in Sondermaßen.
Die wichtigsten Antworten kurz und klar
Das Baurichtmaß ist das nach DIN 4172 genormte Planungsmaß für eine Türöffnung. Es ist kein Maß, das man am fertigen Bauwerk misst, sondern der Wert, der bei Planung und Bestellung von Zarge und Türblatt nach DIN 18101 zugrunde gelegt wird.
Das Baurichtmaß ist das genormte Planungsmaß, das Rohbaumaß die tatsächlich gemauerte Wandöffnung. Nach DIN 18100 liegt das Rohbaumaß rund 10 mm über dem Baurichtmaß. Aus einem Baurichtmaß von 875 × 2000 mm wird also eine Maueröffnung von etwa 885 × 2010 mm.
Übliche Breiten sind 625, 750, 875 und 1000 mm bei einer Standardhöhe von 2000 mm. Erhöhte Türen kommen mit 2125 mm Höhe. Zweiflügelige Innentüren werden meist in 1500, 1750 oder 2000 mm Breite verbaut.
Das ist die freie Öffnungsbreite und -höhe zwischen den fertig montierten Zargenseiten. Es ist der Wert, der zählt, wenn Möbel oder Geräte durch die Tür sollen. Bei einer Standardtür mit Baurichtmaß 875 mm liegt es bei rund 810 mm in der Breite.
Drei Normen greifen ineinander: DIN 4172 für die Maßordnung im Hochbau und das Baurichtmaß selbst, DIN 18100 für die Wandöffnung im Rohbau und DIN 18101 für Türblatt, Zarge und Beschlagsmaße. Für barrierefreie Türen kommt zusätzlich DIN 18040 hinzu.
Ja. DIN 18040 verlangt ein lichtes Durchgangsmaß von mindestens 800 mm (bei Rollstuhl-Eignung 900 mm) und eine Mindesthöhe von 2050 mm. Damit das erreicht wird, ist in der Regel ein Baurichtmaß von 1000 × 2125 mm nötig. Bei Sanierungen ist das ein zentrales Kriterium für Förderfähigkeit.
Grundsätzlich ja, die Baurichtmaß-Logik gilt überall. Für Haus- und Wohnungseingangstüren existieren aber keine Standard-Vorzugsmaße wie bei Innentüren. Üblich sind 1000 × 2100 mm oder 1100 × 2100 mm, häufig als Sonderanfertigung mit individuellem Aufmaß.
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