Das Baurichtmaß (BR) ist der Plan-Wert für die Fensteröffnung, festgelegt in der DIN 4172. Es sagt: So groß soll die Öffnung im Mauerwerk später einmal werden. Geplant wird in festen Schritten von 12,5 cm plus 1 cm für die spätere Fuge, daher die typischen Werte wie 1,01 m, 1,26 m oder 1,51 m.
Das Rohbaumaß (RB) ist dagegen der Ist-Wert, also das, was nach dem Mauern wirklich vor Ort vorhanden ist. Im Idealfall stimmt es exakt mit dem Baurichtmaß überein. In der Praxis gibt es aber immer kleine Abweichungen durch Putz, schiefe Laibungen oder Mauerwerks-Toleranzen, die der Fensterbauer beim Aufmaß abfängt.
Das Baunennmaß (BN) ist die Größe, mit der der Fensterbauer das Fenster beim Hersteller bestellt. Sie ergibt sich aus dem Rohbaumaß abzüglich der Fuge und ist die Bezugsgröße in der Produktion. Für Sie als Bauherr läuft dieser Wert im Hintergrund mit, er steht aber oft auf dem Bestellschein.
Das Fertigmaß ist schließlich das, was am Ende auf der Baustelle ankommt: das Außenmaß des fertig gelieferten Fensters. Es liegt rundum etwa 1 cm pro Seite kleiner als das Rohbaumaß, damit beim Einbau Platz für die Montagefuge bleibt und das Fenster sauber abgedichtet werden kann.