Im Gegensatz zu „Jung kauft Alt“, zu dem noch keine detaillierten Kreditbedingungen bekanntgegeben wurden, sind die neuen Konditionen des KfW-Programms „Wohneigentum für Familien“ (WEF) bereits festgelegt. Demzufolge werden die Einkommensgrenzen für die Förderung des umweltfreundlichen Neubaus für Familien um 30.000 Euro erhöht.
Familien mit einem Kind dürfen nun ein zu versteuerndes Jahresgehalt von bis zu 90.000 Euro haben, und mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Grenze um zusätzliche 10.000 Euro. Die maximalen Beträge für die stark zinsvergünstigten Förderkredite werden um 30.000 bzw. 35.000 Euro erhöht.
Die Förderung bleibt bestehen für den Bau von neuen umweltfreundlichen und energieeffizienten Eigenheimen sowie für den Erstkauf (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) solcher Gebäude zur Selbstnutzung.
Jeder Antrag kann maximal eine Wohneinheit unterstützen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50 % des selbstgenutzten Wohneigentums erwerben möchten und in denen mindestens ein minderjähriges Kind gemeldet ist.
Die Förderung deckt bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen ab, was die gesamten Kosten für den Bau, die Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung umfasst. Wenn Eigenleistungen erbracht werden, sind die Materialkosten förderfähig.
Die Höhe der Förderkredite variiert je nach Anzahl der Kinder und dem Vorliegen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) und reicht von 170.000 bis 270.000 Euro. Es muss mindestens der Effizienzhausstandard 40 und die Treibhausgasanforderungen des QNG-Siegels erfüllt werden.