Besonders bei der Installation von Fenstern im Obergeschoss ist die Sicherheit ein wichtiger Aspekt.
Eine Absturzsicherung ist hier gesetzlich vorgeschrieben, um Unfälle zu vermeiden. Laut Bauvorschriften müssen Fenster ab dem ersten Obergeschoss eine Brüstungshöhe von mindestens 90 cm vom Boden bis zur Unterkante des Fensters aufweisen, um Stürze zu verhindern.
Dies gilt insbesondere für bodentiefe Fenster, bei denen eine Absturzsicherung von großer Bedeutung ist, um das Unfallrisiko zu minimieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Sicherheit zu gewährleisten. Eine Option besteht darin, die Fensterelemente fest zu verglasen, um eine durchgehende Glaswand als Absturzsicherung zu schaffen. Alternativ können die Fenster in kleinere Bereiche unterteilt werden, um eine ausreichende Brüstungshöhe zu erreichen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Geländer an der Außenseite des Fensters anzubringen, um zusätzliche Sicherheit zu gewährleisten.
Unabhängig von der gewählten Methode ist es wichtig, dass die Absturzsicherung den entsprechenden Vorschriften entspricht, um eine maximale Sicherheit zu gewährleisten. Gerne können Sie uns auch kontaktieren und wir werden Sie zu diesem Thema beraten.