Je niedriger der G-Wert, desto besser ist die Fensterverglasung in der Lage, die Aufheizung des Innenraums durch Sonneneinstrahlung zu begrenzen. In Deutschland gelten folgende gesetzliche Vorgaben für den G-Wert:
Für Wohngebäude darf der G-Wert maximal 0,6 betragen. Dies ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt.
Bei Nichtwohngebäuden wie Büros oder Schulen liegt die Grenze bei einem G-Wert von 0,5. Hier soll die Aufheizung durch Sonneneinstrahlung stärker begrenzt werden, um den Kühlbedarf zu reduzieren.
Für Fenstersysteme mit einer Neigung von mehr als 60 Grad zur Horizontalen (z.B. Dachfenster) gilt ein G-Wert-Grenzwert von 0,7.
In Ausnahmefällen, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden, können die Grenzwerte überschritten werden. Dann müssen jedoch andere energetische Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden.
Die Einhaltung dieser Vorgaben ist wichtig, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu gewährleisten und den Energieverbrauch für Heizung und Kühlung zu reduzieren. Als Fensterbauer sollten Sie daher nur Verglasungen mit entsprechend niedrigen G-Werten verbauen.