Aktuelle Energiegesetze im Überblick
EnEV, GEG & Co.
EnEV, GEG & Co.
Die Bundesregierung hat ein langfristiges Ziel formuliert, nämlich die Schaffung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2045. In Deutschland existiert eine lange Historie von Gesetzen, die das Baurecht im Kontext des Klimawandels betreffen. Allerdings kann die Vielzahl dieser Gesetze, Verordnungen und Abkürzungen leicht zu Verwirrung führen. In den folgenden Abschnitten hat ecowindow Ihnen eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Bereich Klimaschutz aufgeführt:
Das Energieeinsparungsgesetz hat als Grundlage für verschiedene Verordnungen gedient, darunter die Heizkostenverordnung, die Heizungsanlagenverordnung und die Wärmeschutzverordnung.
Die Energieeinsparverordnung von 2002 führte zur Zusammenführung der Heizungsanlagenverordnung und der Wärmeschutzverordnung in einer einzigen Verordnung.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde entwickelt, um die Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die Erzeugung von Strom und Wärme zu unterstützen. Im Jahr 2009 wurde das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) als eine zusätzliche Maßnahme neben dem EEG eingeführt.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umfasst Vorschriften zur energetischen Leistung von Gebäuden, zur Erstellung und Nutzung von Energieausweisen sowie zur Integration erneuerbarer Energien in Bauwerken. Das GEG vereint in sich die vorherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinspargesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG).
(EnEG) 1976 – 2020
Die Wirtschaft in Deutschland wurde im Jahr 1973 von der ersten Ölpreiskrise stark beeinträchtigt, was zu einem Umdenken in Bezug auf den Umgang mit Ressourcen führte. Um den Einsatz fossiler Brennstoffe zu begrenzen und die Abhängigkeit von Ölimporten zu reduzieren, wurde das „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden“, auch bekannt als das „Energieeinsparungsgesetz“ (EnEG), erlassen. Zwar enthielt dieses Gesetz zunächst keine unmittelbar spürbaren Regelungen für die Bürger, es ermächtigte jedoch die Bundesregierung zur Erstellung von Verordnungen, die darauf abzielten, die energetische Effizienz von Gebäuden zu verbessern.
Das EnEG wurde im Laufe der Zeit mehrmals aktualisiert und diente als rechtliche Grundlage für eine Vielzahl von Verordnungen, bis es schließlich im Jahr 2020 durch das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) abgelöst wurde. Zu den bedeutsamen Verordnungen, die unter dem Rahmen des EnEG entstanden, gehörten die Verordnung über die Heizkostenabrechnung, die Verordnung über Heizungsanlagen und die Wärmeschutzverordnung. Weitere Informationen zum EnEG finden Sie hier.
(WSVO) 1977 – 2002
Die Wärmeschutzverordnung, auch bekannt als „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden“ oder einfach „WärmeschutzV„, war die erste und wichtigste Verordnung, die auf Grundlage des „Gesetzes über Energiesparmaßnahmen im Hochbau“ (EnEG) erlassen wurde, um die energetische Effizienz von Gebäuden zu regulieren.
Vor 1977 gab es in den meisten europäischen Ländern keine gesetzlichen Anforderungen an Energieeffizienzstandards für Bauprojekte. Daher war die Einführung der Wärmeschutzverordnung ein bedeutender Schritt in der Energiepolitik. Anfänglich waren steigende Energiepreise und die wachsende Abhängigkeit von Ölimporten die Hauptgründe für die Verordnung. Der Umweltschutz wurde damals zwar als wichtig erachtet, aber noch nicht so stark betont wie später.
Die Wärmeschutzverordnung legte Mindeststandards für die energetische Effizienz von Umbauten, Neubauten und Anbauten fest. Konkret wurden Anforderungen für die Dämmung von Wänden und die Isolierung von Fenstern und Verglasungen definiert. Das erklärte Ziel war die Reduzierung des Wärmeverlusts, der auftritt, wenn beheizte Gebäude Wärme an die Umwelt abgeben.
Die Verordnung wurde zweimal überarbeitet, und zwar im Jahr 1982 und 1995, wobei die Anforderungen verschärft und verbessert wurden. Im Jahr 2002 verlor die Wärmeschutzverordnung ihre Gültigkeit, als sie gemeinsam mit der „Heizungsanlagenverordnung“ in der „Energieeinsparverordnung“ (EnEV) aufging, die ihr Nachfolger wurde.
(HeizanIV) 1977 – 2002
Eine weitere Verordnung, die auf dem Energiespargesetz (EnEG) basierte, war die ‚Verordnung über energiesparende Anforderungen an Heizungs- und Warmwasseranlagen‘, die kurz als ‚Heizungsanlagenverordnung‚ bezeichnet wurde. Das Hauptziel dieser Verordnung bestand darin sicherzustellen, dass keine übermäßig dimensionierten Heizkörper im Verhältnis zur Heizfläche installiert wurden und dass bei Neubauten moderne Dämmstandards eingehalten wurden. Darüber hinaus führte sie neue Wartungsvorschriften für den Betrieb von Heizkörpern ein und schrieb vor, dass Thermostatventile verwendet werden müssen.
Die Heizungsanlagenverordnung war bis zum Jahr 2002 gültig, als sie zusammen mit der Wärmeschutzverordnung (WSVO) durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst wurde.
(HeizkostenV) 1981 – Jetzt
Im Jahr 1981 wurde die ‚Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten‚, auch bekannt als ‚Verordnung über Heizkostenabrechnung‚, erlassen. Diese Verordnung legt fest, dass Hauseigentümer verpflichtet sind, die Heizkosten der einzelnen Gebäudenutzer anteilig entsprechend ihres individuellen Energieverbrauchs abzurechnen. Diese Regelung gilt für Gebäude, die zentral beheizt werden und mindestens zwei Wohneinheiten haben, die nicht vom Eigentümer selbst bewohnt werden.
Das Hauptziel der Heizkostenverordnung besteht darin, die Gebäudenutzer dazu zu ermutigen, Energie zu sparen, indem die Heizkosten an ihren eigenen Verbrauch gekoppelt werden. Diese Verordnung hat sich als äußerst wirksam erwiesen und ist nach wie vor in Kraft.
(ENEV) 2002 – 2020
Um das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2050 zu erreichen und die Rechtslage zu vereinfachen, wurde die Verordnung über energieeffizienten Wärmeschutz und effiziente Anlagentechnik in Gebäuden, bekannt als Energieeinsparverordnung (EnEV), erlassen. Sie vereinte die zuvor geltenden Verordnungen Heizanlagenverordnung (HeizanlV) und Wärmeschutzverordnung (WSVO) und spielte eine zentrale Rolle in der deutschen Energie- und Klimapolitik.
Die EnEV setzte neue Standards für die Bauweise und Heizungstechnik von Neubauten und Bestandsgebäuden und führte im Vergleich zur WSVO eine deutliche Verschärfung ein. Eine bedeutende Änderung, die bis heute Bestand hat, war die Einführung von Energieausweisen für Gebäude. Die EnEV war von 2002 bis 2020 in Kraft und wurde während dieser Zeit mehrmals überarbeitet und aktualisiert.
Aufgrund der Vielzahl von Aktualisierungen fragen sich viele Bauherren und Renovierer, welche Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) derzeit gültig ist. Im Jahr 2020 wurde die EnEV durch die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ersetzt, wodurch sie ihre Gültigkeit verlor. Für Ihr Bau- oder Sanierungsprojekt sollten Sie daher die Bestimmungen des GEG als maßgeblich betrachten. Informationen zum Thema Energieausweis können Sie hier finden.
1. EnEV 2002
(01.02.2002 bis 07.12.2004)
Die erste Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) brachte Klarheit, indem sie die WSVO (Wärmeschutzverordnung) und die Heizungsanlagenverordnung zusammenführte. Sie führte auch einen primärenergetischen Bilanzierungssatz zur Bewertung von Gebäuden ein, der Transmissionswärmeverluste, Lüftungswärmeverluste, Trinkwarmwasser und Heizung in die Berechnung einbezog. Im Vergleich zur vorherigen WSVO verschärfte die EnEV 2002 die Vorschriften.
Die EnEV 2002 führte erstmals den Energieausweis für Gebäude ein, jedoch galt die Verpflichtung zur Ausstellung eines Energieausweises in der Ursprungsversion nur für Neubauten und nicht für bestehende Gebäude.
2. EnEV 2004
(08.12.2004 bis 30.09.2007)
Die erste Überarbeitung der Energieeinsparverordnung erfolgte 2004 und beinhaltete hauptsächlich aktualisierte Normen, während der Großteil der Version von 2002 beibehalten wurde.
3. EnEV 2007
(01.10.2007 bis 29.04.2009) Die EnEV 2007 führte minimale Anpassungen an den Richtlinien durch und aktualisierte sie an die aktuellen technischen Standards. Die neue Version nahm alternative Energieversorgungssysteme in die Berechnungen auf und führte eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen ein. Die bedeutendste Änderung durch die EnEV 2007 war die Verpflichtung zur Ausstellung von Energieausweisen auch für bestehende Gebäude. Dies sollte die Bereitschaft der Gebäudenutzer zur Investition in energetische Sanierungen erhöhen. Das einfache Farbschema Rot, Gelb und Grün, das auch heute noch auf Energieausweisen zu finden ist, ermöglichte eine schnelle Beurteilung der energetischen Effizienz des Gebäudes. Insbesondere ältere Gebäude hatten oft unzureichende Isolierung, und der Energieausweis gab den Bewohnern die Möglichkeit, den hohen Wärmeverlust durch die Nachrüstung von Heizanlagen und Dämmungen zu mindern.
4. EnEV 2009
(30.04.2009 bis 30.04.2014) Die EnEV 2009 verschärfte die Anforderungen an den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser und erhöhte die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten um durchschnittlich 15 %. Besitzer von Photovoltaikanlagen konnten in der EnEV 2009 ihre Energieerzeugung in die Berechnung des Primärenergiebedarfs einbeziehen. Wenn der Solarstrom in der Nähe des Gebäudes erzeugt und größtenteils im Gebäude verbraucht wurde, konnte die Wärmedämmung in einigen Fällen reduziert werden. Die EnEV 2009 führte auch ein Verbot für Nachtspeicherheizungen ein, da diese mehr als doppelt so viel CO₂ produzieren wie herkömmliche Gas- oder Ölheizungen. (Dieses Verbot wurde jedoch 2013 aufgehoben.)
5. EnEV 2014
(01.05.2014 bis 2020)
Die Energieeinsparverordnung von 2014 (EnEV 2014) wurde in zwei Stufen eingeführt. Die erste Stufe trat sofort nach der Verabschiedung der Novellierung in Kraft und wird im Volksmund oft einfach als „EnEV 2014“ bezeichnet. Diese Aktualisierung führte die Einführung von Effizienzklassen von A+ bis H für Energieausweise ein, ähnlich wie bei Elektrogeräten. Außerdem wurde eine Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises bei Vermietung oder Verkauf von Gebäuden eingeführt, und Immobilienanzeigen mussten Angaben zur Energieeffizienz enthalten. Die Bundesländer wurden aufgefordert, Stichprobenkontrollen der Energieausweise durchzuführen, um die Einhaltung der EnEV zu überwachen. Es wurden auch Kontrollen zur Einhaltung der EnEV-Neubauanforderungen und Inspektionen von Klimaanlagen eingeführt, und bei Nichteinhaltung drohten hohe Bußgelder von bis zu 50.000 €.
Besonders wichtig war die Erhöhung der Anforderungen für Neubauten, die mit der EnEV 2014 eingeführt wurde und als Zwischenschritt auf dem Weg zum EU-Niedrigstenergiegebäudestandard diente, der spätestens ab 2021 gelten sollte.
6. EnEV 2016 (2. Stufe von EnEV 2014)
(01.01.2016 bis 2020)
Die zweite Stufe der EnEV 2014, umgangssprachlich als „EnEV 2016“ bezeichnet, trat am 1. Januar 2016 in Kraft. In dieser Stufe wurde der zulässige Primärenergiebedarf um weitere 25 % reduziert. Außerdem wurde die Pflicht zur Dachdämmung oder alternativ zur Dämmung der obersten Geschossdecke eingeführt, da das Obergeschoss oft eine Schwachstelle im Dämmkonzept vieler Gebäude darstellt. Die Wärme steigt nach oben und kann durch unzureichend isolierte Dächer oder Obergeschossdecken entweichen, was sich negativ auf die Energiebilanz auswirkt.
Die EnEV 2016 war die letzte Aktualisierung der Energieeinsparverordnung, bevor sie im Jahr 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt wurde.
(GEG) 2020 – Aktuell
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Es ist eine Zusammenführung von drei bestehenden Gesetzen: der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und dem Energieeinspargesetz (EnEG). Das GEG wurde entwickelt, um die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland zu verbessern und die Vorschriften für den Neubau und die Sanierung von Gebäuden zu vereinfachen.
Das Gebäudeenergiegesetz legt unter anderem Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden fest, insbesondere in Bezug auf Wärmedämmung, Heizungsanlagen, erneuerbare Energien und den Einsatz von erneuerbaren Energien in Gebäuden. Es hat das Ziel, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und die Energiewende in Deutschland voranzutreiben.
Die letzte wichtige Änderung trat am 1.Januar 2023 in Kraft. Diese Änderung führte zu einer Senkung des maximal zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent.
§ Am 8. September 2023 wurde die Gebäudeenergiegesetz-Novelle vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Sie sieht vor, den Einsatz erneuerbarer Energien in der Heizung und Warmwasserbereitung gesetzlich zu verankern und die Dekarbonisierung schrittweise voranzutreiben. Ein zentrales Ziel ist, dass ab 2024 neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen (65%-Regel).
Die 65%-Regel tritt am 01.01.2024 für Neubauten in Neubaugebieten in Kraft. Bauanträge ab diesem Datum fallen darunter. Für Heizungen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und bestehenden Gebäuden gelten die Regelungen nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung. Diese muss bis zum 30.06.2026 (in Kommunen ab 100.000 Einwohnern) bzw. 30.06.2028 (in kleineren Kommunen) verbindlich sein.
Sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt, wird die 65%-Regel einen Monat nach der entsprechenden Bekanntgabe der Kommune wirksam. Kommunen ohne Wärmeplanung werden so behandelt, als hätten sie eine solche.
Vor Inkrafttreten der 65%-Regel (ab 01.01.2024) können Gas- und Ölheizungen in Gebäuden ausgetauscht werden, solange sichergestellt ist, dass ab 01.01.2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem/blauem Wasserstoff stammen.
Bestehende Heizungen, die vor dem 19.04.2023 in Auftrag gegeben und bis zum 18.10.2024 eingebaut wurden, sind von der 65%-Regel ausgenommen. Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt und repariert werden. Das finale Datum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.
Sollten Sie Fragen haben inwiefern die aktuellen Energiegesetze für Sie und Ihre neuen Fenster von Bedeutung sind, können Sie uns gerne kontaktieren!