Neue EU-Gebäuderichtlinie: Welche Sanierungspflichten ab Mai 2026 gelten können

Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie könnte für viele Hausbesitzer neue Anforderungen mit sich bringen. Bis spätestens Mai 2026 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Erst danach wird feststehen, welche konkreten Sanierungspflichten für Gebäude künftig gelten können.

Im Fokus stehen vor allem ältere Immobilien mit schlechter Energieeffizienz. Maßnahmen zur energetischen Modernisierung – etwa bessere Dämmung oder moderne Fenster – können dazu beitragen, den Energieverbrauch eines Hauses deutlich zu senken und zukünftige Anforderungen leichter zu erfüllen.

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